Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2021
Sonstiges
28.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.10.2021
Sonstiges
01.09.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.12.2020
Termine
25.06.2020
Termine
26.02.2019
Sonstiges
08.02.2019
Eröffnungen
27.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.12.2016
31.03.2016
Neueintragungen